Die Anforderungen an die bauphysikalischen Eigenschaften moderner Bauwerke steigen aufgrund ökologischer Gesichtspunkte stetig an.

Unsere Mitarbeiter, die von der Ingenieurkammer-Bau NRW als "Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz" geprüft sind, können ihnen die die erforderlichen Nachweise gemäß EnEV (s.u) führen, so dass eine separate Prüfung nach der Landesbauordnung nicht mehr erforderlich ist.
Wärmeschutz nach EnEV Die Energieeinsparverordnung (EnEV) dient der Begrenzung des Energiebedarfs bei Gebäuden, insbesondere die Begrenzung des Primärenergiebedarfs. Es werden energetische Mindeststandards gesetzt sowie Festlegungen für bei Modernisierungen im Bestand gesetzt. Dabei wird der Energiebedarf des Gebäudes gesamtheitlich bilanziert.

Nach der Einführung der EnEV 2007 wird die Ausstellung eines "Energieausweises" ab dem 01.07.2008 zur Pflicht. Der Energieausweis dient der übersichtlichen Information über die energetische Qualität des Gebäudes. Er kann als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Schallschutz Da der Schallschutz in Gebäuden große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden für die Bewohner hat, werden schon in der Landesbauordnung von NRW Mindestanforderungen an den Schallschutz gestellt, um Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Geräuschen zu schützen. Darüber hinaus werden im Beiblatt 2 zur DIN 4109 Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz sowie Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Arbeits- und Wohnbereich gegeben. Diese werden zivilrechtlich als "anerkannte Regeln der Technik" ausgelegt und sollten daher als Standard für den Neubau gelten.